Es blieb jedoch zunächst dabei, dass Künast nicht die Daten von allen Nutzern bekam. Nachdem das Berliner Kammergericht nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert hatte, war sie nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gezogen - mit Erfolg.

Im vergangenen Februar hob das oberste Gericht die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf (Az. 1 BvR 1073/20). Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Die zehn Äußerungen müssten noch einmal in Berlin geprüft werden - unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Karlsruhe. Das ist zwischenzeitlich geschehen - und Künast hat nun in allen Punkten einen Erfolg erzielt.

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