Internetsuche:
Google übt sich im EU-Leistungsschutzrecht
Suchergebnisse ohne Vorschaubilder, Überschriften und im schlimmsten Fall ohne Namen des Mediums: Google führt vor Augen, wie die Umsetzung des geplanten EU-Leistungsschutzrechtes aussehen wird.
Was das geplante EU-Leistungsschutzrecht für die künftige Google-Suche bedeutet, führt der Suchmaschinenriese seinen Nutzern derzeit exemplarisch vor Augen. Wie der GoogleWatchBlog berichtet, wird derzeit diversen Nutzern eine Suchergebnisseite angezeigt, die auf den ersten Blick so wirkt, als sei sie nicht vollständig geladen.
Vorschaubilder der Medien sind ausgegraut, Überschriften ausgeblendet und weiterführende Informationen nicht vorhanden. Der Nutzer bekommt lediglich den Namen (sofern dieser nicht auch dem Leistungsschutzrecht unterliegt) und die URL der Website zu sehen. Wirklich hilfreich ist eine solche Seite für niemanden - nicht für den Nutzer, der konkrete Informationen sucht, und auch nicht für die Publisher, für die Google bislang eine wichtige Traffic-Quelle war.
Das EU-Leistungsschutzrecht schreibt vor, dass Google künftig für alle Auszüge aus News-Beiträgen zahlen müsste. Dagegen wehrt sich der Internet-Riese seit Jahren und drohte bereits damit, Google News in Deutschland einfach abzuschalten.