Immer wichtiger für die Arbeit der Kartellbehörde werde das Internet, sagte Mundt. Im Vordergrund stehe dabei das Verfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. "Hier setzen wir uns das erste Mal grundsätzlich mit dem Zusammenhang zwischen Gratis-Diensten im Netz, persönlichen Daten und Marktmacht auseinander", sagte Mundt.

Die Wettbewerbsbehörde ist der Meinung, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland "unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst WhatsApp oder die Videoplattform Instagram, aber auch Websites anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen.

In dem aktuellen Verwaltungsverfahren nimmt das Bundeskartellamt seit 2016 mögliche Datenschutzverletzungen von Facebook unter die Lupe. Eine Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.

Bei der Kontrolle von Internetdiensten hat die Wettbewerbsbehörde zusätzliche Befugnisse bekommen. So gelten keine starren Umsatzgrenzen für die wettbewerbsrechtliche Prüfung von Übernahmen mehr. Sie hatten die Behörde bei der Kontrolle von Übernahmen junger Internet-Unternehmen mit noch wenig Umsatz aber hohem Wert blockiert.

Beim Verdacht von Verbrauchernepp darf das Bundeskartellamt seit den Rechtsänderungen von 2017 ganze Sektoren untersuchen. Dazu laufen bereits zwei Untersuchungen - eine gegen die großen Verbraucherportale, die immer wieder verdächtigt werden, bestimmte Anbieter zu bevorzugen. Die zweite Untersuchung befasst sich mit Smart-Fernsehern, die von Verbraucherschützer kritisch gesehen werden, weil sie zahlreiche Daten sammeln können. "Das sind zwei Beispiele, bei denen klassischer Verbraucherschutz an seine Grenzen stößt", sagte Mundt. "Hier ist die Unterstützung durch eine Behörde mit ihren größeren Befugnissen sehr hilfreich."


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Autor: W&V Redaktion

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