Allerdings sind sich die deutschen Gerichte nicht ganz einig. Das OLG Köln fällte eine abweichende Entscheidung. Hier hatte der Axel Springer Verlag gegen Eyeo geklagt. Daher ließen die Müncher Richter die Revision beim Bundesgerichtshof zu.

Die zieht Thomas Port, Geschäftsführer Digital SevenOne Media, bereits ernsthaft in Erwägung: "Leider ist das Gericht auch in zweiter Instanz unserer Ansicht nicht gefolgt. Das ist natürlich enttäuschend. Adblock Plus bedroht weiterhin die Finanzierungsgrundlage aller kostenlosen Internetangebote und das auf fragwürdige Art und Weise. Wir werden daher die Aussichten einer Revision beim Bundesgerichtshof prüfen, sobald uns die Urteilsgründe vorliegen."