Der Grundsatz der Datenminimierung in der DSGVO schreibe aber vor, dass die erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke, zu denen sie verarbeitet werden, "angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Maß beschränkt" sein sollen. Die Angabe der Mobilfunknummer sei in den meisten Fällen für die Registrierung nicht erforderlich und erschwere darüber hinaus die pseudonyme Nutzung des Dienstes.

WhatsApp schneidet in der Studie nur bei der Nutzung von Tracking-Daten für personalisierte Werbung positiv ab, weil der Dienst noch ohne Reklame auskommt. Hier kritisieren die Verbraucherschützer die Voreinstellungen der Apps von Facebook, Instagram, Pinterest, Snapchat und YouTube als nicht datenschutzfreundlich. Eine Ausnahme bildet hier nur Twitter.

Insgesamt sehen die Verbraucherschützer "wesentliche Probleme in Bezug auf den Umgang von Anbietern Sozialer Medien mit Vorschriften der DSGVO". Auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung blieben wesentliche Aspekte der Datenverarbeitung intransparent für den Nutzer. Den Nutzern werde nach wie vor erschwert, die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten.

W&V-Redaktion/dpa


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