Die Kammer lege Wert darauf, dass beide Seiten persönlich vor Gericht erschienen: "Das ist üblich in Fällen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts", sagte der Sprecher. Wenn man aufeinandertreffe, könne man möglicherweise eine solche Sache noch gütlich beilegen.

Wenn Schweiger nicht erscheinen könne, brauche er eine "besondere Entschuldigung". Eine Sprecherin von Schweigers Management in Berlin sagte, man wolle sich zu dem Fall nicht äußern. Eine Entscheidung in der Sache werde es am Freitag noch nicht geben, hieß es vom Gericht.

W&V Online/dpa


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Autor: W&V Redaktion

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