Bundesverfassungsgericht urteilt:
Der Rundfunkbeitrag ist rechtens - bis auf ein Detail
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Rundfunkbeitrag seinen Segen. Doch eine Regelung in der Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio missfällt in Karlsruhe.
Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio, der seit 2013 pro Haushalt eingezogen wird, ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Er ist rechtens - aber nicht so ganz gerecht: Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, werden aber zu stark benachteiligt.
Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)
Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.
Die Neuregelung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Zweitwohnung soll nach dem Willen der Bundesländer bald beginnen, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert, nach dem Urteil. Zugleich sieht sie sich im Werben für den Beitrag bestätigt. "Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert."
Diese Regelung gilt weiterhin
Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. Seit 2013 wird dieser Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben - unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt ein Fernseh- oder ein Radiogerät gibt.
Die Kläger finden das neue System ungerecht, zum Beispiel weil ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt.
Die alte Rundfunkgebühr hatte sich danach bemessen, wie viele Geräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.
Was Karlsruhe in der Sixt-Klage entschieden hat
Unter den Karlsruher Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten. Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten.
Gegen den Beitrag hatte es zahlreiche Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos. So hatte das Bundesverwaltungsgericht das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz erklärten den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist jetzt das letzte Wort in dem langen Streit gesprochen.
W&V Online/dpa