Die Reform des EU-Urheberrechts soll das Copyright ans digitale Zeitalter anpassen. Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollen durch die neuen Vorschriften zum Urheberrecht fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sehen durch die Vorschläge das freie Internet bedroht.

Nach der Abstimmung sagte Berichterstatter Axel Voss: "Über diese Richtlinie wurde viel diskutiert, und ich glaube, dass das Parlament die geäußerten Sorgen aufmerksam verfolgt hat. So haben wir die Bedenken in Bezug auf Innovationen ausgeräumt, indem wir kleine und kleinste Plattformen oder Aggregatoren aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen haben. Ich bin überzeugt, dass das Internet, wenn sich der Staub gelegt hat, so kostenlos sein wird wie heute, dass Schöpfer und Journalisten einen gerechteren Anteil an den Einnahmen ihrer Werke verdienen werden, und dass wir uns fragen werden, ob das die ganze Aufregung wert war."

Verlegerverbände begrüßen Entscheidung

Die Verlegerverbände Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Für ein neues europäisches Urheberrecht setzten sich mehr als 100 europäische Verbände der Kreativbranche – von Musikern, über Orchester, Buchautoren, Filmemachern bis hin zu den Journalisten und Verlagen – ein. Diese hätten nun den großen Internetkonzernen gegenüber "klare Spielregeln durchgesetzt". 

"Das Europäische Parlament hat heute ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Philipp Welte, Vizepräsident des VDZ, wird noch deutlicher: "Wir brauchen unabhängigen, freien Journalismus als ein zentrales Element unserer pluralistischen Demokratie. Um diese Unabhängigkeit und damit die Freiheit der Presse zu sichern, müssen journalistische Inhalte auch im Internet marktwirtschaftlich finanzierbar bleiben. Im Namen aller Verlage begrüße ich deshalb außerordentlich, dass sich das EU-Parlament heute sowohl für ein europäisches Verlegerrecht als auch für den Bericht zur Urheberrechtsrichtlinie insgesamt ausgesprochen hat und damit den Weg für weitere Verhandlungen geebnet hat. Wir danken all jenen Abgeordneten, die sich unermüdlich für die Zukunft der unabhängigen Presse und damit für den Pluralismus in Europa einsetzen."

Mehr Einnahmen für kleinere Verlage

Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels jubelt. "Für Buchverlage rückt nun eine Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder näher. Durch die über Jahre ausbleibenden Einnahmen sind gerade viele kleine Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet. Auch bei der geplanten Schrankenregelung im Bildungsbereich ist ein akzeptabler Kompromiss erzielt worden. Entscheidend ist deshalb jetzt, dass die nächste Etappe im Gesetzgebungsprozess, der Trilog, konstruktiv und zügig vorangeht, damit die Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, sagt Peter Kraus vom Cleff, Kaufmännischer Geschäftsführer des Rowohlt Verlags, Vorstandsmitglied des Verleger-Ausschusses im Börsenverein und Vize-Präsident des Europäischen Verlegerverbandes FEP.

Massive Kritik vom BVDW

Massive Kritik an der Entscheidung übt der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Er spricht von einem „unverhältnismäßigem Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz“. Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, würden nun verpflichtet, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels Upload-Filtern zu unterbinden. Und das, bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. BVDW-Geschäftsführer Marco Junk kritisiert das Votum deshalb scharf: "Hiermit überschreitet das EU-Parlament eine Grenze, die bisher zurecht Tabu war. Diese vorauseilende Zensur ist ein absolut unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz. Wenn Inhalte schon beim Upload kontrolliert werden, schlagen wir einen gefährlichen Weg ein."

„Das Ende von Kreativität und Vielfalt“

Im Februar hatten der BVDW und weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief Stellung bezogen und sich gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte BVDW-Chef Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Der BVDW verweist zudem auf einen Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab." 

Auch auf der Dmexco (hier geht es zum W&V-Liveblog) ist das Votum natürlich Gesprächsthema und bewegt die Branche. Auf Schärfste kritisierte auf der Dmexco-Bühne Philipp Schindler von Google die gerade gefallene Entscheidung. Es behindere die gesamte Digitalbranche. 


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Autor: W&V Redaktion

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