Hintergrund: Das von der LMK Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 zugelassene Programm Sat.1 soll ab Mitte 2013 auf der Basis einer neuen (und von der ZAk abgesegenten) MA-HSH-Lizenz vom Juli ausgestrahlt werden. Die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH will auf die Sendeerlaubnis der LMK verzichten, sobald die Lizenz der MA HSH für die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH bestandskräftig ist. Hintergrund des Wechsels dürfte sein, dass der Münchner Sender mit seiner bisherigen Lizenzanstalt immer wieder um die Veranstalter der Drittsendezeiten im eigenen Programm gerungen hat.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.