Der gewerbliche Kläger Sixt wehrt sich dagegen, dass etwa für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig ist, für betrieblich genutzte Fahrzeuge aber schon. Zweitwohnungsbesitzer würden darüber hinaus benachteiligt, die zweifach zahlen müssen, obwohl sie ja immer nur in einer Wohnung Radio hören oder fernsehen könnten. So hatte einer der drei privaten Kläger bei der Verhandlung am 16. Mai argumentiert und für einen personenbezogenen Beitrag geworben.

Intensiv beschäftigten sich die Verfassungsrichter auch damit, ob es fair ist, wenn beispielsweise zwei in einer Wohnung wohnende Doppelverdiener genau so viel bezahlen müssten wie eine alleinerziehende Mutter; wenn Studenten einer WG sich den Beitrag teilen können - und ein alleinwohnender Single ihn hingegen alleine tragen muss. Der Beitrag werfe "Probleme einer gleichheitsgerechten Belastung auf", hatte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, während der Verhandlung gesagt - und kritische Fragen gestellt.

Was Karlsruhe entscheiden könnte

Korrekturen am Beitragsmodell könnten also höchstrichterlich angemahnt werden. Einer generellen Schelte und Kritik des Angebots der Öffentlich-Rechtlichen gaben die Verfassungsrichter während der Verhandlung hingegen keinen Raum.

Die Öffentlich-Rechtlichen führen ins Feld, dass in fast allen Haushalten mindestens ein Fernsgerät stehe. Der Beitrag sei allein schon durch die bloße Möglichkeit gerechtfertigt, die Angebote zu nutzen. "Das jetzige System ist ungeheuer einfach und es belastet nicht mehr als früher", hatte etwa der Bevollmächtigte der Bundesländer, Dieter Dörr, in der Verhandlung gesagt.

Ein Befangenheitsantrag gegen Kirchhof war übrigens drei Wochen vor der Verhandlung zurückgewiesen worden. Die Verfasser des Ablehnungsgesuchs wollten ihn nicht über den Rundfunkbeitrag mitentscheiden lassen: Kirchhofs Bruder und früherer Verfassungsrichter Paul Kirchhof hatte im Jahr 2010 für ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten zu der damals noch nicht umgesetzten Abgabe erstellt. Und war zu dem Schluss gekommen, dass sie verfassungsgemäß ist.

W&V Online/dpa


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