Für die Unternehmen reagiert auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die die Entscheidung des Gerichtshofs in einer Mitteilung bedauert. VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt appelliert: "Es ist jetzt eine politische Gerechtigkeitsfrage für die Länder, eine Korrektur des Gebührensystems vorzunehmen." Die Länder sind es, die die Rundfunkstaatsverträge und damit auch die Gebührenordnung in der Hand haben. Der Wirtschaftsverband rechnet weiter vor, dass Firmen bei den Mehreinnahmen für ARD, ZDF und Deutschlandradio von über 1,15 Milliarden Euro bis 2016 überdurchschnittlich viel beisteuern würden. Brossardt: "Die KEF rechnet allein im Kfz-Bereich mit Mehreinnahmen von 87,7 Millionen Euro und bei den Betriebsstätten von 492,6 Millionen Euro." Diese Mehrbelastung der Wirtschaft sei "nicht akzeptabel".

Am Dienstag hatte bereits der rheinland-pfälzische VGH eine ähnlich gelagerte Klage abgewiesen. Im Kern ging es in diesem Verfahren darum, ob das öffentlich-rechtliche Finanzierungsmodell Grundrechte wie den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das verneinte der VGH eindeutig. Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen und Unternehmen beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen. Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der Firmenfahrzeuge typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde.

Bundesweit sind noch viele ähnliche Klagen vor Verwaltungsgerichten anhängig, etwa von dem Autovermieter Sixt, der notfalls ebenfalls bis nach Karlsruhe ziehen will.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.