Erst vor wenigen Tagen hat Kachelmann in einem weiteren Prozess über einen Paparazzo gesiegt: Heimlich aufgenommene Fotos des ehemaligen ARD-Wettermoderators in der U-Haft dürfen der Presse nicht veröffentlicht werden. Sie verletzen Kachelmann in seinem Recht am eigenen Bild, hat das Landgericht Köln entschieden (Az.: 28 O 225/11). Auch einer Person der öffentlichen Zeitgeschichte müsse ein privater Rückzugsraum zugestanden werden, so die Begründung. Nach dem Urteil muss ein Journalist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bezahlen, falls er weiter Fotos von Jörg Kachelmann während eines Gefängnis-Hofgangs verbreitet. Umgekehrt muss es sich der Fotograf aber gefallen lassen, dass Kachelmann von ihm ein Foto im Internet veröffentlicht hat.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.