16. April

Böhmermann kündigt "eine kleine Fernsehpause" an. 

22. April

Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei "bewusst verletzend", als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

3. Mai

Böhmermann kritisiert Merkel  in einem Interview mit der "Zeit": "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht. Erdogan nennt er einen "nervenkranken Despoten".

10. Mai

Das Landgericht Köln weist eine von Erdogan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner zurück. Döpfner hatte geschrieben, er mache sich Böhmermanns Formulierungen "in jeder juristischen Form zu eigen". Erdogan werde gegen Döpfner in die nächste Instanz gehen, kündigte dessen Anwalt an.

12. Mai

Böhmermann moderiert wieder das "Neo Magazin Royale" und startet mit einem Paukenschlag. Dem RTL-Reality-Format "Schwiegertochter gesucht" mit Vera Int-Veen jubelte er Schauspieler unter. Der Sender gibt später Fehler zu und zieht Konsequenzen.

17. Mai

Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine  "Schmähkritik" zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhnmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren. 

23. Mai

Der Bundesrichter Thomas Fischer hält einen Teil von Böhmermanns "Schmähkritik" für "vermutlich strafbar". Er selbst werde darüber aber in seiner beruflichen Tätigkeit nicht zu entscheiden haben. Fischer weist darauf hin, dass die verbreitete Ansicht "Satire darf alles" juristisch nicht haltbar sei.

26. Mai

Böhmermanns Sendung "Neo Magazin Royale" verfolgten am späten Abend rund 410 000 Zuschauer auf ZDFneo. In der Woche davor waren es 390 000. Das sind deutlich höhere Werte als vor Beginn der Böhmermann-Affäre. Die erste Sendung nach seiner Fernsehpause am 12. Mai hatten sogar 620 000 Zuschauer eingeschaltet - ein Rekordwert. (dpa mit red)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.