Youtube muss keine Nutzerdaten herausgeben
Die Videoplattform Youtube muss Daten von Nutzern auch weiterhin nicht aushändigen - auch wenn sie illegal Filme hochladen.
Das Videoportal Youtube muss keine Daten von Nutzern herausgeben, die illegal Filmmaterial auf die Plattform laden, aber keine kommerziellen Ziele verfolgen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden - und damit eine Klage des Filmverleihs Constantin abgewiesen. Dieser hatte auf eine einstweilige Verfügung geklagt, weil Youtube keine Auskünfte über einen User weitergegeben hat, der große Teile des Kinofilms "Werner Eiskalt" ins Netz gestellt hatte.
Zwar habe der Nutzer eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen, urteilte das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz. Auskünfte über denjenigen, der das Video veröffentlichte, könnten dem Gesetz nach aber nur dann vom Rechteinhaber eingefordert werden, wenn der Nutzer das "in gewerblichem Ausmaß" getan habe. Dies sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Zuvor hatte bereits das Landgericht München ebenso entschieden.
Der Nutzer hatte die Videos vermutlich im Kinosaal aufgenommen und sechs Sequenzen aus dem erfolgreichen Comic-Film beim Portal hochgeladen. Das sei "über die Hälfte des Films" gewesen, sagte Constantin-Anwalt Björn Frommer. Youtube hatte die Videos im Sommer auf Verlangen des Filmverleihs unverzüglich aus dem Netz entfernt.